Charta der Bürgerrechte für
die Wissensgesellschaft im Kontext
Die Charta der Bürgerrechte für eine nachhaltige
Wissensgesellschaft ist seit Anfang Juli mit der dritten Version
erst einmal fertig und wurde auf Mcplanet/Berlin
der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Ziel der Charta ist
es, Werte und Rechte von Bürgerinnen und Bürgern
für den Umgang mit Wissen und Information in elektronischen
Umgebungen zu formulieren. Die Charta ist auch im größeren
politischen Zusammenhang von WSIS, dem Weltgipfel zur Informationsgesellschaft
Mitte Dezember 2003 in Genf, zu sehen, meint Rainer
Kuhlen.
Charta aus Deutschland trotz(t) globaler Deklaration
Warum aber noch eine Charta
aus Deutschland, wenn sich die Weltgemeinschaft daran
macht, ihre Prinzipien für die Informationsgesellschaft
in einer Deklaration festzuschreiben? Ein Hinweis ist schon
in der Überschrift der Charta zu erkennen. Zivilgesellschaftliche
Gruppen bevorzugen den Namen „Wissensgesellschaft“.
Die UNESCO spricht gar von Wissensgesellschaften, quasi Programm
gegen die eine gleichgeschaltete, kulturell homogene und gemeinsamen
ökonomischen Prinzipien und technischen Standards verpflichtete
Informationsgesellschaft.
Nun könnte man natürlich auch gut mit der Bezeichnung
Informationsgesellschaft leben, wenn darunter eine solche
Gesellschaft verstanden würde, in der alle Menschen von
jedem Ort zu jeder Zeit Zugang zu den Informationsressourcen
der Welt zu fairen Bedingungen haben können, aus denen
sie das Wissen sich erarbeiten können, das sie aktuell
brauchen oder in die sie das einspeisen können, was sie
anderen mitteilen und zur Verfügung stellen wollen.
Dies, erweitert um die für die Charta grundlegende
Zielvorstellung eines nachhaltigen Umgangs mit Wissen und
Information, ist die ethische Grundhaltung der Charta, die
sich damit gegen die WSIS bislang dominierende technische
und ökonomische Sicht auf Wissen und Information wendet
bzw. die eine nachhaltige Perspektive als Korrektiv einfordert.
Charta will die kommerziell orientierte Informationswirtschaftnicht
hinterfragen
Der Charta geht es natürlich keineswegs darum, die Berechtigung
einer kommerziell ausgerichteten Informationswirtschaft in
Frage zu stellen. Sie ist jedoch Ausdruck der Sorge, dass
der sich verstärkende Anspruch auf private Verwertung
von Wissen grundlegende Werte und Rechte, die die Selbstbestimmung
von Menschen ausmachen, eingeschränkt wird und sich die
in den letzten Jahren eher vertiefende digitale Kluft (digital
divide) verringern oder gar beseitigen könnte. Die konflikgeladenen
Themen, die bei WSIS vermutlich ausgeklammert bleiben, zeichnen
sich vor allem im Nord-Süd-Spannungsfeld deutlich ab:
Die Auseinandersetzungen um den Eigentumsbegriff an geistigen
Produkten und um deren Verwertungsansprüche nehmen an
Schärfe zu.
Auf die Forderungen der Länder des Südens nach
digitalen Ausgleichsfonds, Ausgleichsmodellen, wird die entwickelte
Welt kaum eingehen.
Für die Überwindung der Benachteiligung von Frauen
in ihrer persönlichen und professionellen Entwicklung
zeichnen sich bislang kaum reale Maßnahmen ab, vor allem
nicht für die Länder des Südens und des Ostens.
Der Sicherheits- und Überwachungsanspruch der Staaten
des Westens und Nordens droht bürgerliche Freiheitsrechte,
wie „Privacy“, anonyme Wissensnutzung, Anspruch
auf informationelle Bildung, Freizügigkeit beim Umgang
mit publizierter öffentlicher Information, politische
Teilhabe etc., einzuschränken.
Übereinkünfte für eine nach nachhaltigen Prinzipien
operierende Informationswirtschaft sind nicht in Sicht. Ganz
im Gegenteil – der Verbrauch natürlicher Ressourcen
auch für Informations- und Kommunikationstechnologien
und die Wegnahme intellektueller Güter aus dem öffentlichen
Raum nehmen zu.
WSIS wird keine völkerrechtsverbindliche Konvention
hervorbringen
Es steht fest, dass WSIS nicht zu einer völkerrechtsverbindlichen
Konvention über Prinzipien der Informationsgesellschaft
kommen wird, bestenfalls zu einer Deklaration und zu einem
nicht wirklich auf Teilen und Ausgleich setzenden Aktionsplan
mit neuen finanziellen Ressourcen. In der globalen Zeitagenda,
darauf hat jüngst mehrfach die Vizepräsidentin der
Deutschen UNESCO-Kommission, Dr. Verena Metze-Mangold, hingewiesen,
werden dann aber inzwischen andere handeln. Das kann besonders
an den Themen des Erhalts und der Beförderung kultureller
Vielfalt und damit kultureller und medialer Freiheit deutlich
gemacht werden – auch das ein zentrales Anliegen der
Charta.
Kulturelle, mediale, informationelle Vielfalt wird auch
auf WSIS programmatisch als Bedingung für die Entwicklung
der Informationsgesellschaft anerkannt werden – ob das
Auswirkungen auf die das Geschehen eigentlich bestimmenden
WTO/GATS-Runde haben wird, bei der kulturelle Güter jeder
Art ja gerade in den Markt- und Verwertungszusammenhang einbezogen
werden sollen, kann bezweifelt werden. Die anstehende WTO/Doha-Runde
soll Mitte 2005 fertig werden. Man muss entsprechend den bisherigen
WTO-GATS-Vereinbarungen und –vorgaben davon ausgehen,
dass in den dann vereinbarten verbindlichen Fristen breite
Teile aus Bildung, Medien, Information und Kommunikation in
den Markt freigegeben werden.
Fraglich, ob dann noch die UNESCO eine Chance hat, eine völkerrechtsverbindliche
Konvention für kulturelle Vielfalt zu formulieren (vorgesehen
für Ende 2005), vor allem, da dann die USA wieder Teil
der UNESCO sein wird. In dieser globalen Konstellation bekommt
dem Weltgipfel WSIS eine strategische Bedeutung zu.
Die Charta, darin mit der UNESCO einig, will auch in dieser
Hinsicht ein deutliches Signal setzen, dass kulturelle, im
weiteren Sinne informationelle Produkte und Leistungen nicht
genauso wie andere kommerzielle materielle Produkte und Dienstleistungen
als Waren behandelt werden dürfen, sondern wesentlich
als öffentliche Güter.
Werden Werte und Normen Verwertungsansprüche
toppen?
Alle Themen der Charta, z.B. Zugriff auf Wissen muss frei
sein, kulturelle, mediale Vielfalt ist Bedingung für
individuelle und nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung,
sind Elemente einer noch zu schreibenden Informationsethik.
Was soll, so kann man fragen, Ethik gegen Wirtschaft und Politik
ausrichten? Gegen das Normverhalten und gegen die Normerwartungen
derjenigen, die in und mit den elektronischen Umgebungen leben
und arbeiten, werden auf Dauer aber keine Ausprägungen
von Wissens- und Informationsgesellschaften akzeptiert und
bestehen können. Das – nämlich, dass Werte
und Normen auf Dauer stärker sind als Verwertungsansprüche
und rechtliche Regelungen - ist der Anspruch der Charta der
Bürgerrechte für eine nachhaltige Wissensgesellschaft.
Die Charta schaltet sich in die politische Meinungsbildung
der deutschen Bundesregierung und des Parlaments ein. Die
nächste Stufe wird dann darin bestehen, die Charta mit
den zahlreichen internationalen zivilgesellschaftlichen Initiativen
zu koordinieren. Aber zunächst einmal soll in Deutschland
über die Vorgabe der Charta eine öffentliche Diskussion
darüber angestoßen werden, wie die Bürgerinnen
und Bürger sich die Informationsgesellschaft vorstellen.
Das kann weder Wirtschaft noch Politik überlassen bleiben.
Über die Charta insgesamt, über die Gruppierungen
und Personen, die dahinter stehen, kann man sich informieren
über: www.worldsummit2003.de.
Rainer
Kuhlen ist Professor für Informationswissenschaft an
der Universität Konstanz und Mitglied des Redaktionskomitees
für die Charta.
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