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Rainer Kuhlen Datum:Wednesday, 03. November 2004, 19:29:21 +0100
Von:Rainer Kuhlen <Rainer.Kuhlen@uni-konstanz.de>
An:redaktion@politik-digital.de
URL:/politikdigital/rkuhlen.shtml

Charta der Bürgerrechte für die Wissensgesellschaft im Kontext

Die Charta der Bürgerrechte für eine nachhaltige Wissensgesellschaft ist seit Anfang Juli mit der dritten Version erst einmal fertig und wurde auf Mcplanet/Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Ziel der Charta ist es, Werte und Rechte von Bürgerinnen und Bürgern für den Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Umgebungen zu formulieren. Die Charta ist auch im größeren politischen Zusammenhang von WSIS, dem Weltgipfel zur Informationsgesellschaft Mitte Dezember 2003 in Genf, zu sehen, meint Rainer Kuhlen.

Charta aus Deutschland trotz(t) globaler Deklaration
Warum aber noch eine Charta aus Deutschland, wenn sich die Weltgemeinschaft daran macht, ihre Prinzipien für die Informationsgesellschaft in einer Deklaration festzuschreiben? Ein Hinweis ist schon in der Überschrift der Charta zu erkennen. Zivilgesellschaftliche Gruppen bevorzugen den Namen „Wissensgesellschaft“. Die UNESCO spricht gar von Wissensgesellschaften, quasi Programm gegen die eine gleichgeschaltete, kulturell homogene und gemeinsamen ökonomischen Prinzipien und technischen Standards verpflichtete Informationsgesellschaft.

Nun könnte man natürlich auch gut mit der Bezeichnung Informationsgesellschaft leben, wenn darunter eine solche Gesellschaft verstanden würde, in der alle Menschen von jedem Ort zu jeder Zeit Zugang zu den Informationsressourcen der Welt zu fairen Bedingungen haben können, aus denen sie das Wissen sich erarbeiten können, das sie aktuell brauchen oder in die sie das einspeisen können, was sie anderen mitteilen und zur Verfügung stellen wollen.

Dies, erweitert um die für die Charta grundlegende Zielvorstellung eines nachhaltigen Umgangs mit Wissen und Information, ist die ethische Grundhaltung der Charta, die sich damit gegen die WSIS bislang dominierende technische und ökonomische Sicht auf Wissen und Information wendet bzw. die eine nachhaltige Perspektive als Korrektiv einfordert.

Charta will die kommerziell orientierte Informationswirtschaftnicht hinterfragen
Der Charta geht es natürlich keineswegs darum, die Berechtigung einer kommerziell ausgerichteten Informationswirtschaft in Frage zu stellen. Sie ist jedoch Ausdruck der Sorge, dass der sich verstärkende Anspruch auf private Verwertung von Wissen grundlegende Werte und Rechte, die die Selbstbestimmung von Menschen ausmachen, eingeschränkt wird und sich die in den letzten Jahren eher vertiefende digitale Kluft (digital divide) verringern oder gar beseitigen könnte. Die konflikgeladenen Themen, die bei WSIS vermutlich ausgeklammert bleiben, zeichnen sich vor allem im Nord-Süd-Spannungsfeld deutlich ab:

Die Auseinandersetzungen um den Eigentumsbegriff an geistigen Produkten und um deren Verwertungsansprüche nehmen an Schärfe zu.

Auf die Forderungen der Länder des Südens nach digitalen Ausgleichsfonds, Ausgleichsmodellen, wird die entwickelte Welt kaum eingehen.

Für die Überwindung der Benachteiligung von Frauen in ihrer persönlichen und professionellen Entwicklung zeichnen sich bislang kaum reale Maßnahmen ab, vor allem nicht für die Länder des Südens und des Ostens.

Der Sicherheits- und Überwachungsanspruch der Staaten des Westens und Nordens droht bürgerliche Freiheitsrechte, wie „Privacy“, anonyme Wissensnutzung, Anspruch auf informationelle Bildung, Freizügigkeit beim Umgang mit publizierter öffentlicher Information, politische Teilhabe etc., einzuschränken.

Übereinkünfte für eine nach nachhaltigen Prinzipien operierende Informationswirtschaft sind nicht in Sicht. Ganz im Gegenteil – der Verbrauch natürlicher Ressourcen auch für Informations- und Kommunikationstechnologien und die Wegnahme intellektueller Güter aus dem öffentlichen Raum nehmen zu.

WSIS wird keine völkerrechtsverbindliche Konvention hervorbringen
Es steht fest, dass WSIS nicht zu einer völkerrechtsverbindlichen Konvention über Prinzipien der Informationsgesellschaft kommen wird, bestenfalls zu einer Deklaration und zu einem nicht wirklich auf Teilen und Ausgleich setzenden Aktionsplan mit neuen finanziellen Ressourcen. In der globalen Zeitagenda, darauf hat jüngst mehrfach die Vizepräsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, Dr. Verena Metze-Mangold, hingewiesen, werden dann aber inzwischen andere handeln. Das kann besonders an den Themen des Erhalts und der Beförderung kultureller Vielfalt und damit kultureller und medialer Freiheit deutlich gemacht werden – auch das ein zentrales Anliegen der Charta.

Kulturelle, mediale, informationelle Vielfalt wird auch auf WSIS programmatisch als Bedingung für die Entwicklung der Informationsgesellschaft anerkannt werden – ob das Auswirkungen auf die das Geschehen eigentlich bestimmenden WTO/GATS-Runde haben wird, bei der kulturelle Güter jeder Art ja gerade in den Markt- und Verwertungszusammenhang einbezogen werden sollen, kann bezweifelt werden. Die anstehende WTO/Doha-Runde soll Mitte 2005 fertig werden. Man muss entsprechend den bisherigen WTO-GATS-Vereinbarungen und –vorgaben davon ausgehen, dass in den dann vereinbarten verbindlichen Fristen breite Teile aus Bildung, Medien, Information und Kommunikation in den Markt freigegeben werden.

Fraglich, ob dann noch die UNESCO eine Chance hat, eine völkerrechtsverbindliche Konvention für kulturelle Vielfalt zu formulieren (vorgesehen für Ende 2005), vor allem, da dann die USA wieder Teil der UNESCO sein wird. In dieser globalen Konstellation bekommt dem Weltgipfel WSIS eine strategische Bedeutung zu.

Die Charta, darin mit der UNESCO einig, will auch in dieser Hinsicht ein deutliches Signal setzen, dass kulturelle, im weiteren Sinne informationelle Produkte und Leistungen nicht genauso wie andere kommerzielle materielle Produkte und Dienstleistungen als Waren behandelt werden dürfen, sondern wesentlich als öffentliche Güter.

Werden Werte und Normen Verwertungsansprüche toppen?
Alle Themen der Charta, z.B. Zugriff auf Wissen muss frei sein, kulturelle, mediale Vielfalt ist Bedingung für individuelle und nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung, sind Elemente einer noch zu schreibenden Informationsethik. Was soll, so kann man fragen, Ethik gegen Wirtschaft und Politik ausrichten? Gegen das Normverhalten und gegen die Normerwartungen derjenigen, die in und mit den elektronischen Umgebungen leben und arbeiten, werden auf Dauer aber keine Ausprägungen von Wissens- und Informationsgesellschaften akzeptiert und bestehen können. Das – nämlich, dass Werte und Normen auf Dauer stärker sind als Verwertungsansprüche und rechtliche Regelungen - ist der Anspruch der Charta der Bürgerrechte für eine nachhaltige Wissensgesellschaft.

Die Charta schaltet sich in die politische Meinungsbildung der deutschen Bundesregierung und des Parlaments ein. Die nächste Stufe wird dann darin bestehen, die Charta mit den zahlreichen internationalen zivilgesellschaftlichen Initiativen zu koordinieren. Aber zunächst einmal soll in Deutschland über die Vorgabe der Charta eine öffentliche Diskussion darüber angestoßen werden, wie die Bürgerinnen und Bürger sich die Informationsgesellschaft vorstellen. Das kann weder Wirtschaft noch Politik überlassen bleiben.

Über die Charta insgesamt, über die Gruppierungen und Personen, die dahinter stehen, kann man sich informieren über: www.worldsummit2003.de.

Rainer Kuhlen ist Professor für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz und Mitglied des Redaktionskomitees für die Charta.

Zuerst erschienen bei gipfelthemen.de am 28.07.2003

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