Anmerkungen zur Ethik der globalen
Informationsgesellschaft
Teil I
Electronic Government, e-Voting, e-Democracy,
e-Policy, e-Policing und e-Society. Bei der Verknüpfung
politischer Prozesse mit den elektronischen Medien werden
die e-Wörter oft herangezogen, ohne dass Klarheit über
deren Definition herrscht, erläutert Dr. Dieter Klumpp
im ersten Teil seiner "Anmerkungen zur Ethik der globalen
Informationsgesellschaft".
Eine kleine Sprachverwirrung, die nicht annähernd
der babylonischen nahe kommt, die jedoch immer wieder unversehens
falsche Muster in den Köpfen hervorbringt, stammt vom
englischen Ausdruck Electronic Government. Electronic Government
meint im Deutschen die elektronische Administration, und nicht
etwa die elektronische Regierung oder gar die vollautomatische
Computerregierung. Allerdings enthält die gültige
Definition von Electronic Government durch Klaus Lenk (GI/ITG
2001) auch das sogenannte e-Voting, also den Verwaltungsprozess
rund um die Stimmenabgabe in demokratischen Wahlen. In unserer
schlagworterpichten Zeit gesellte sich zum e-Voting auch gleich
die ganze e-Democracy dazu, worunter man wiederum den gesamten
gesellschaftspolitischen Prozess bis hin zur Meinungsbildung
durch elektronische Medien verstehen muss. Ausgeführt
wird das von Politikern im Zuge einer e-Policy, was jedermann
einsichtig ist. Nicht verwechselt werden darf die e-Policy
jedoch mit dem e-Policing, das bekanntlich die elektronische
Unterstützung polizeilicher Arbeit bezeichnet –
und nicht etwa die neu erforderlich gewordenen Polizeiaufgaben
für Computer- oder Netzdelikte.
Mit nur einem Schritt weiter sind wir damit bereits bei der
hochmodischen e-Society, die sich als geschweifte Klammer
über nahezu alles ziehen lässt, was auch nur irgendwie
mit elektronischer Information und Kommunikation in einer
Gesellschaft zu tun hat. Nicht verwundern darf daher, dass
e-Society nichts anderes meint als die gute alte Informationsgesellschaft,
die seit den Sechzigern im Allgemeinen und Konkreten, im Großen
und Ganzen, dann und wann auch im Säglichen wie im Unsäglichen
durchdekliniert wird. Zugespitzt ausgedrückt: Informationsgesellschaft
plus Internet wird zur e-Society. Sozusagen in letzter Minute
wurde noch entdeckt, dass auch die mobilen Funkdienste sehr
bedeutsam in einer Gesellschaft sein könnten, zumal sich
sogar über das Internet (präziser, aber verwirrender
gesagt: das IP-Protokoll) mittlerweile in sogenannten Hotspots
drahtlos kommunizieren lässt. Daher finden sich für
fast alle e-Wörter die mobilen Entsprechungen als m-Wörter.
M-Government beispielsweise ist ein Electronic Government,
das man – gefüllte Akkus vorausgesetzt - auch auf
der Terrasse des Eiscafés genießen kann. Vor
wenigen Tagen wurde aus Indien kolportiert, dass eine 17jährige
über SMS von ihrem nicht bestandenen Abitur informiert
wurde und sich tragischerweise - die Meldung war nämlich
auch noch falsch – sehr real und gar nicht so virtuell
entleibte. Das coole Präfix „e“ bekommen
hauptsächlich positive Begriffe, weshalb wir das Netz
vergeblich nach dem e-Suizid durchgoogeln.
IIn der permanenten Not, neuartige Dinge auch irgendwie neu
zu benennen, sowie altbekannte Dinge zwecks Mittel- oder Aufmerksamkeitsbeschaffung
ebenfalls irgendwie neu zu benennen, haben in dieser Sprachverwirrung
seriöse Wissenschaftler den Begriff „Governance“
als Terminus gewählt, der das Verhalten von Institutionen
und Organisationen, von Gruppen und Einzelnen in eben dieser
e-Society oder in ihrem jjeweiligen Subsystem kennzeichnet.
Governance ist in der Idealvorstellung ein Regelwerk, das
den Rahmen setzt für die tägliche Arbeit, das tägliche
Miteinander, das ganze tägliche Leben, es soll aber auch
über den Tag hinaus den nachhaltigen Rahmen skizzieren
für gesellschaftliche Entwicklungen, seien diese denn
irgendwie von den Menschen als wünschenswerte identifiziert
und als beeinflussbare akzeptiert. Nicht verwundern darf,
dass „Good Governance“ nicht mehr und nicht weniger
als das gute Verhalten aller Akteure in der e-Society meint,
weshalb alles in der Menschheitsgeschichte normativ Gesetzte
seit Hammurabi, den Zehn Geboten und den Gottesstaat Augustins
in dieses Regelwerk als eingeschlossen angesehen werden darf.
Mag man es nun „Moral, Anstand, Sittlichkeit, Kinderstube,
Nächstenliebe, Etikette, Solidarität oder Ethik“
benennen , es geht immer um die altbekannten Fragen der notwendigen
gesellschaftlichen Selbstbindung für das Verhalten, die
es auch dem Einzelnen in der Gesellschaft ohne den reflexhaften
Rückgriff auf seinen jeweiligen Genpool erlauben, sich
in kritischen Situationen „richtig“ zu verhalten.
Dieses freiwillige menschliche Verhalten zur Ausgestaltung
der Mündigkeit, dieses Angebot für selbstgefertigte
Rahmenbedingungen anhand rationaler Kriterien ist spätestens
seit den Aufklärungsjahren eines Immanuel Kant kein Gegensatz
zu den „verordneten“ Gesetzeswerken, sondern eben
der Nährboden, auf dem möglichst gute Gesetze und
gesellschaftliche Normvorstellungen wachsen.
So, wie schon in der Diskussion über die Informationsgesellschaft
sympathische, weil auf einfache Begriffe hinauslaufende Vorschläge
für Rahmenbedingungen bis hin zu esoterischen, utopischen
und chiliastischen Vorstellungen entstanden, beginnt bereits
jetzt in der entstehenden e-Society die Ausdifferenzierung
der „Good Governance“ in der ganzen Spannweite
des Sammelwerks der Menschheit. Falls es noch nicht bemerkt
wurde: IIn Como haben im Juli 2003 führende Wissenschaftler
des Electronic Government, Jean-Michel Eymeri, Klaus Lenk,
Morten Meyerhoff Nielsen und Roland Traunmüller bereits
einen Rückblick auf die bisherige Marschetappen gewagt:
„Vorbei sind die ruhigen Tage, in denen öffentliche
Organe die Einwohner eines bestimmten Gebiets auf eine relativ
stabile Weise „top-down“ regierten; die Herausbildung
einer modernen bürgerzentrierten, kooperativen, nahtlosen
(„seamless“) und polizentrischen Formen des Regierens
ist bereits voll in Gang“. Wenn die ewigen Spötter
auch noch die im Druckwerk (vielleicht hat der Setzer „polis“
oder gar die „Polizei“ im Blick gehabt?) mit „i“
geschriebene „polyzentrische“ Form des Regierens
als einen Euphemismus für „dezentrale Behördenwillkür“
bezeichnen, kann doch kein Zweifel bestehen, dass Neues ist.
Ein Traktat zu einer Ethik der globalen Informationsgesellschaft
braucht sich deswegen nicht auf die zusammenfassende Addition
des gesamten Sammelwerks der Menschheit beschränken,
sondern kann sich mit guter Begründung auf die Bruchlinien
des Alten und die Kennlinien des Neuen beschränken. Die
beste Begründung ist hier und heute übrigens die
gebotene Kürze, weshalb nicht einmal andeutungsweise
aufgezählt werden kann, was alles weggelassen oder sträflich
verkürzt wird.
„Bruchlinien des Alten“ will mir heißen,
dass die globale Informationsgesellschaft kein wie immer geartetes
harmonisiertes Gesamt-Regelwerk für alle zulässt
– zu verschieden sind die Wertvorstellu-gen der unterschiedlichen
Gesellschaften. Das ist fraglos niederschmetternd.
„Kennlinien des Neuen“ will mir heißen,
dass in der absehbaren Weiterentwicklung und Weiterverbreitung
der IuK-Technik sowie der Bewertung von Information und Wissen
neuartige Verzweigungssituationen entstehen, in denen sehr
wohl Chancen für gemeinsame globale Lösungsansätze
in wichtigen Details liegen. Das ist fraglos optimistisch.
Weiterführende Artikel:
Anmerkungen zur Ethik der globalen
Informationsgesellschaft Teil II
Dr. Dieter Klumpp ist Geschäftsführer der Alcatel
Sel Stiftung.
- Zurück zur Rubrik
"Multi & Kulti"
- Zum Forum
"Multi & Kulti"
|