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Dieter Klumpp Update: Wednesday, 03. November 2004
Von: Dr. Dieter Klumpp<d.klumpp@alcatel.de>
An: redaktion@politik-digital.de
URL: www2.alcatel.de/stiftung/index.htm

Anmerkungen zur Ethik der globalen Informationsgesellschaft
Teil I

Electronic Government, e-Voting, e-Democracy, e-Policy, e-Policing und e-Society. Bei der Verknüpfung politischer Prozesse mit den elektronischen Medien werden die e-Wörter oft herangezogen, ohne dass Klarheit über deren Definition herrscht, erläutert Dr. Dieter Klumpp im ersten Teil seiner "Anmerkungen zur Ethik der globalen Informationsgesellschaft".


Eine kleine Sprachverwirrung, die nicht annähernd der babylonischen nahe kommt, die jedoch immer wieder unversehens falsche Muster in den Köpfen hervorbringt, stammt vom englischen Ausdruck Electronic Government. Electronic Government meint im Deutschen die elektronische Administration, und nicht etwa die elektronische Regierung oder gar die vollautomatische Computerregierung. Allerdings enthält die gültige Definition von Electronic Government durch Klaus Lenk (GI/ITG 2001) auch das sogenannte e-Voting, also den Verwaltungsprozess rund um die Stimmenabgabe in demokratischen Wahlen. In unserer schlagworterpichten Zeit gesellte sich zum e-Voting auch gleich die ganze e-Democracy dazu, worunter man wiederum den gesamten gesellschaftspolitischen Prozess bis hin zur Meinungsbildung durch elektronische Medien verstehen muss. Ausgeführt wird das von Politikern im Zuge einer e-Policy, was jedermann einsichtig ist. Nicht verwechselt werden darf die e-Policy jedoch mit dem e-Policing, das bekanntlich die elektronische Unterstützung polizeilicher Arbeit bezeichnet – und nicht etwa die neu erforderlich gewordenen Polizeiaufgaben für Computer- oder Netzdelikte.

Mit nur einem Schritt weiter sind wir damit bereits bei der hochmodischen e-Society, die sich als geschweifte Klammer über nahezu alles ziehen lässt, was auch nur irgendwie mit elektronischer Information und Kommunikation in einer Gesellschaft zu tun hat. Nicht verwundern darf daher, dass e-Society nichts anderes meint als die gute alte Informationsgesellschaft, die seit den Sechzigern im Allgemeinen und Konkreten, im Großen und Ganzen, dann und wann auch im Säglichen wie im Unsäglichen durchdekliniert wird. Zugespitzt ausgedrückt: Informationsgesellschaft plus Internet wird zur e-Society. Sozusagen in letzter Minute wurde noch entdeckt, dass auch die mobilen Funkdienste sehr bedeutsam in einer Gesellschaft sein könnten, zumal sich sogar über das Internet (präziser, aber verwirrender gesagt: das IP-Protokoll) mittlerweile in sogenannten Hotspots drahtlos kommunizieren lässt. Daher finden sich für fast alle e-Wörter die mobilen Entsprechungen als m-Wörter. M-Government beispielsweise ist ein Electronic Government, das man – gefüllte Akkus vorausgesetzt - auch auf der Terrasse des Eiscafés genießen kann. Vor wenigen Tagen wurde aus Indien kolportiert, dass eine 17jährige über SMS von ihrem nicht bestandenen Abitur informiert wurde und sich tragischerweise - die Meldung war nämlich auch noch falsch – sehr real und gar nicht so virtuell entleibte. Das coole Präfix „e“ bekommen hauptsächlich positive Begriffe, weshalb wir das Netz vergeblich nach dem e-Suizid durchgoogeln.

IIn der permanenten Not, neuartige Dinge auch irgendwie neu zu benennen, sowie altbekannte Dinge zwecks Mittel- oder Aufmerksamkeitsbeschaffung ebenfalls irgendwie neu zu benennen, haben in dieser Sprachverwirrung seriöse Wissenschaftler den Begriff „Governance“ als Terminus gewählt, der das Verhalten von Institutionen und Organisationen, von Gruppen und Einzelnen in eben dieser e-Society oder in ihrem jjeweiligen Subsystem kennzeichnet. Governance ist in der Idealvorstellung ein Regelwerk, das den Rahmen setzt für die tägliche Arbeit, das tägliche Miteinander, das ganze tägliche Leben, es soll aber auch über den Tag hinaus den nachhaltigen Rahmen skizzieren für gesellschaftliche Entwicklungen, seien diese denn irgendwie von den Menschen als wünschenswerte identifiziert und als beeinflussbare akzeptiert. Nicht verwundern darf, dass „Good Governance“ nicht mehr und nicht weniger als das gute Verhalten aller Akteure in der e-Society meint, weshalb alles in der Menschheitsgeschichte normativ Gesetzte seit Hammurabi, den Zehn Geboten und den Gottesstaat Augustins in dieses Regelwerk als eingeschlossen angesehen werden darf.
Mag man es nun „Moral, Anstand, Sittlichkeit, Kinderstube, Nächstenliebe, Etikette, Solidarität oder Ethik“ benennen , es geht immer um die altbekannten Fragen der notwendigen gesellschaftlichen Selbstbindung für das Verhalten, die es auch dem Einzelnen in der Gesellschaft ohne den reflexhaften Rückgriff auf seinen jeweiligen Genpool erlauben, sich in kritischen Situationen „richtig“ zu verhalten. Dieses freiwillige menschliche Verhalten zur Ausgestaltung der Mündigkeit, dieses Angebot für selbstgefertigte Rahmenbedingungen anhand rationaler Kriterien ist spätestens seit den Aufklärungsjahren eines Immanuel Kant kein Gegensatz zu den „verordneten“ Gesetzeswerken, sondern eben der Nährboden, auf dem möglichst gute Gesetze und gesellschaftliche Normvorstellungen wachsen.

So, wie schon in der Diskussion über die Informationsgesellschaft sympathische, weil auf einfache Begriffe hinauslaufende Vorschläge für Rahmenbedingungen bis hin zu esoterischen, utopischen und chiliastischen Vorstellungen entstanden, beginnt bereits jetzt in der entstehenden e-Society die Ausdifferenzierung der „Good Governance“ in der ganzen Spannweite des Sammelwerks der Menschheit. Falls es noch nicht bemerkt wurde: IIn Como haben im Juli 2003 führende Wissenschaftler des Electronic Government, Jean-Michel Eymeri, Klaus Lenk, Morten Meyerhoff Nielsen und Roland Traunmüller bereits einen Rückblick auf die bisherige Marschetappen gewagt: „Vorbei sind die ruhigen Tage, in denen öffentliche Organe die Einwohner eines bestimmten Gebiets auf eine relativ stabile Weise „top-down“ regierten; die Herausbildung einer modernen bürgerzentrierten, kooperativen, nahtlosen („seamless“) und polizentrischen Formen des Regierens ist bereits voll in Gang“. Wenn die ewigen Spötter auch noch die im Druckwerk (vielleicht hat der Setzer „polis“ oder gar die „Polizei“ im Blick gehabt?) mit „i“ geschriebene „polyzentrische“ Form des Regierens als einen Euphemismus für „dezentrale Behördenwillkür“ bezeichnen, kann doch kein Zweifel bestehen, dass Neues ist.

Ein Traktat zu einer Ethik der globalen Informationsgesellschaft braucht sich deswegen nicht auf die zusammenfassende Addition des gesamten Sammelwerks der Menschheit beschränken, sondern kann sich mit guter Begründung auf die Bruchlinien des Alten und die Kennlinien des Neuen beschränken. Die beste Begründung ist hier und heute übrigens die gebotene Kürze, weshalb nicht einmal andeutungsweise aufgezählt werden kann, was alles weggelassen oder sträflich verkürzt wird.

„Bruchlinien des Alten“ will mir heißen, dass die globale Informationsgesellschaft kein wie immer geartetes harmonisiertes Gesamt-Regelwerk für alle zulässt – zu verschieden sind die Wertvorstellu-gen der unterschiedlichen Gesellschaften. Das ist fraglos niederschmetternd.
„Kennlinien des Neuen“ will mir heißen, dass in der absehbaren Weiterentwicklung und Weiterverbreitung der IuK-Technik sowie der Bewertung von Information und Wissen neuartige Verzweigungssituationen entstehen, in denen sehr wohl Chancen für gemeinsame globale Lösungsansätze in wichtigen Details liegen. Das ist fraglos optimistisch.

Weiterführende Artikel:

Anmerkungen zur Ethik der globalen Informationsgesellschaft Teil II

Zuerst erschienen bei gipfelthemen.de am 03.11.2004

Dr. Dieter Klumpp ist Geschäftsführer der Alcatel Sel Stiftung.

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