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Wissen & Besitz
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Christoph Dowe Update: Wednesday, 03. November 2004
Von: Christoph Dowe <cdowe@politik-digital.de>
An: redaktion@politik-digital.de
URL: http://www.politik-digital.de/...cdowe

Wissen & Besitz

Der Aufstieg neuer Informations- und Kommunikationstechnologien macht die Ansammlung von Informationen und Wissen so einfach wie nie zuvor: Ein riesiges, weltumspannendes Archiv ist entstanden. Doch eine der wichtigsten Debatten der Zukunft dreht sich um die Frage: Wem gehört das Wissen? Bestimmen kommerzielle Interessen, wer wissen hat und wer nicht? Oder gibt es ein Menschenrecht auf Wissen, das Bestrebungen beschränkt, Wissen zu kommerzialisieren? Mit diesem Thema beschäftigt sich die Rubrik „Wissen & Besitz“.

Wirtschaft und Industrie kämpfen für ein starkes Urheberrecht und wollen eine Neudefinition des Begriffs „geistiges Eigentum“ durchsetzen. Zivilgesellschaftliche Gruppen warnen davor, dass viele bisher frei zugängliche Inhalte aus dem öffentlichen Raum verschwinden könnten. Die Politik versucht zu vermitteln. Das Urheberrecht soll einen Ausgleich schaffen zwischen den Interessen der Allgemeinheit an der Nutzung von Inhalten und denen der Rechteinhaber an Kontrolle und Verwertung.

Für Entwicklungsländer ist ein kostengünstiger Zugang zu Informationen und Wissen von entscheidender Bedeutung, um neue Informations- und Kommunikationstechnologien langfristig als Datenbank für die eigenen Entwicklung zu nutzen. In den Industrieländern ist dagegen vor allem die Debatte um Autorenrechte und Vermarktungsketten von Inhalten wichtig geworden. Auch die Patentierung von Informationen ist ein Thema: Ist es beispielsweise sinnvoll, dass einzelne Unternehmen die Patente von Software besitzen, die nötig sind, um Computer zu nutzen? In wieweit spielt hier eine Diskussion um Open-Source-Produkte (z.B. Software, deren Struktur öffentlich und veränderbar ist) eine Rolle?

Die momentane Definition geistigen Eigentums besagt, dass in allen Mitgliedsländern der EU die Urheber bzw. deren Angehörige 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers Schutz für die geschaffenen Werke genießen, egal ob für Texte, Musik, Bilder etc. 1994 beschloss die Welthandelsorganisation WTO, "geistiges Eigentum" als Handelsware zu definieren. Urheberrecht schaffe die Grundlage für die totale Überwachung im Netz, sagen zivilgesellschaftliche Gruppen. Investitionen müssen durch starke Rechte gesichert werden, sagt die Industrie.>

Gestritten wird in Deutschland beispielsweise zum einen um den Status der Privatkopie. Bisher ist es gestattet, von urheberrechtlich geschützten Werken einzelne Vervielfältigungsstücke zum privaten Gebrauch anzufertigen. Mit dieser Regelung ist die Industrie im digitalen Zeitalter nicht mehr zufrieden. Auf der anderen Seite besteht Sorge, dass öffentliche Zugänglichmachung von Informationen für Unterricht und Forschungszwecke stark eingeschränkt werden könnte. Dabei geht es u.a. darum, was zukünftig für die Online- und Intranetnutzung von Werken in Schulen und im Rahmen von wissenschaftlichen Forschungen gelten soll – soweit damit kein kommerzieller Zweck verfolgt wird.

Angesichts der rapiden Entwicklung der Wissens- und Informationsgesellschaft sind also alte Konflikte neu aufgebrochen. Diese Konflikte werden auch auf dem UNO-Gipfel zur Informationsgesellschaft (10. bis 12. Dezember 2003 in Genf), aus dessen Anlass diese Internetseite entstand, ausgetragen. Wer wird die Oberhand behalten? Die Industrie mit ihren Verwertungsinteressen oder die Zivilgesellschaft mit ihrer Forderung nach freiem Wissen für alle? Welche Aufgabe übernimmt dabei die Politik? Beiträge und Texte zu dieser Debatte finden sich in der Rubrik „Wissen & Besitz“.

Sie befinden sich auf der ersten Seite der Rubrik „Wissen & Besitz“ im Oberthema „Weltweite Trends“. In unseren Rubriken finden Sie folgende Formate: Expertenstatements; Artikel „Aus der Praxis“; Artikel „Aktuelles“; Links zum Thema und vieles mehr.

Erschienen bei gipfelthemen.de am 01.06.2003
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