Wissen
& Besitz
Der Aufstieg neuer
Informations- und Kommunikationstechnologien macht die Ansammlung
von Informationen und Wissen so einfach wie nie zuvor: Ein
riesiges, weltumspannendes Archiv ist entstanden. Doch eine
der wichtigsten Debatten der Zukunft dreht sich um die Frage:
Wem gehört das Wissen? Bestimmen kommerzielle Interessen,
wer wissen hat und wer nicht? Oder gibt es ein Menschenrecht
auf Wissen, das Bestrebungen beschränkt, Wissen zu kommerzialisieren?
Mit diesem Thema beschäftigt sich die Rubrik „Wissen
& Besitz“.
Wirtschaft und
Industrie kämpfen für ein starkes Urheberrecht und
wollen eine Neudefinition des Begriffs „geistiges Eigentum“
durchsetzen. Zivilgesellschaftliche Gruppen warnen davor,
dass viele bisher frei zugängliche Inhalte aus dem öffentlichen
Raum verschwinden könnten. Die Politik versucht zu vermitteln.
Das Urheberrecht soll einen Ausgleich schaffen zwischen den
Interessen der Allgemeinheit an der Nutzung von Inhalten und
denen der Rechteinhaber an Kontrolle und Verwertung.
Für Entwicklungsländer
ist ein kostengünstiger Zugang zu Informationen und Wissen
von entscheidender Bedeutung, um neue Informations- und Kommunikationstechnologien
langfristig als Datenbank für die eigenen Entwicklung
zu nutzen. In den Industrieländern ist dagegen vor allem
die Debatte um Autorenrechte und Vermarktungsketten von Inhalten
wichtig geworden. Auch die Patentierung von Informationen
ist ein Thema: Ist es beispielsweise sinnvoll, dass einzelne
Unternehmen die Patente von Software besitzen, die nötig
sind, um Computer zu nutzen? In wieweit spielt hier eine Diskussion
um Open-Source-Produkte (z.B. Software, deren Struktur öffentlich
und veränderbar ist) eine Rolle?
Die momentane Definition
geistigen Eigentums besagt, dass in allen Mitgliedsländern
der EU die Urheber bzw. deren Angehörige 70 Jahre nach
dem Tod des Urhebers Schutz für die geschaffenen Werke
genießen, egal ob für Texte, Musik, Bilder etc.
1994 beschloss die Welthandelsorganisation WTO, "geistiges
Eigentum" als Handelsware zu definieren. Urheberrecht
schaffe die Grundlage für die totale Überwachung
im Netz, sagen zivilgesellschaftliche Gruppen. Investitionen
müssen durch starke Rechte gesichert werden, sagt die
Industrie.>
Gestritten wird
in Deutschland beispielsweise zum einen um den Status der
Privatkopie. Bisher ist es gestattet, von urheberrechtlich
geschützten Werken einzelne Vervielfältigungsstücke
zum privaten Gebrauch anzufertigen. Mit dieser Regelung ist
die Industrie im digitalen Zeitalter nicht mehr zufrieden.
Auf der anderen Seite besteht Sorge, dass öffentliche
Zugänglichmachung von Informationen für Unterricht
und Forschungszwecke stark eingeschränkt werden könnte.
Dabei geht es u.a. darum, was zukünftig für die
Online- und Intranetnutzung von Werken in Schulen und im Rahmen
von wissenschaftlichen Forschungen gelten soll – soweit
damit kein kommerzieller Zweck verfolgt wird.
Angesichts der
rapiden Entwicklung der Wissens- und Informationsgesellschaft
sind also alte Konflikte neu aufgebrochen. Diese Konflikte
werden auch auf dem UNO-Gipfel zur Informationsgesellschaft
(10. bis 12. Dezember 2003 in Genf), aus dessen Anlass diese
Internetseite entstand, ausgetragen. Wer wird die Oberhand
behalten? Die Industrie mit ihren Verwertungsinteressen oder
die Zivilgesellschaft mit ihrer Forderung nach freiem Wissen
für alle? Welche Aufgabe übernimmt dabei die Politik?
Beiträge und Texte zu dieser Debatte finden sich in der
Rubrik „Wissen & Besitz“.
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& Besitz“ im Oberthema „Weltweite Trends“.
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