Software-Audit hilft oft gegen Überlizenzierung
Die Software-Piraterie beschäftigt zunehmend die Fahndungsbehörden.
In Deutschland stammen nach Schätzung der Business Software
Alliance (BSA) mittlerweile 32 Prozent der installierten Firmen-Software
aus illegalen Quellen. Für die 20.000 Software-Entwicklungsfirmen
hierzulande beläuft sich der Umsatzausfall durch Fälschungen
und Manipulationen danach auf 962 Millionen Euro jährlich.
Für IT-Leiter, die sicherstellen wollen, dass in ihren
Unternehmen nur korrekt lizenzierte Software eingesetzt wird,
hat die BSA, eine Lobbyorganisation maßgeblicher Hersteller
wie Microsoft, IBM und Adobe, ein Bündel von Empfehlungen
zusammengestellt. „Die Unternehmen sollten im eigenen
Interesse mindestens einmal jährlich ein Software-Audit
machen. Das geschieht nur bei der Hälfte der Firmen“,
sagt BSA-Geschäftsführer Georg Herrnleben. Die teilweise
kostenlosen Tools dazu listet die BSA auf der Website global.bsa.org/germany/info/gasp.php.
Der Vorteil eines Audits besteht neben der Überprüfung
des legalen Software-Einsatzes im Unternehmen darin, dass
IT-Verantwortliche damit den Lizenzierungsbedarf präzise
feststellen können. „Häufig ergibt ein Audit
eine Überlizenzierung. Es ist daher offen, ob eine Kontrolle
zu Nachzahlungen führt“, erklärt Roland Lötzerich,
Geschäftsführer von Schmidt’s Login. Mit 1,6
Millionen Lizenzen für sein Netzwerk-Inventarisierungstool
Loginventory ist das Beratungshaus nach eigenen Angaben der
größte Anbieter, der seine Zahlen veröffentlicht.
Eine Studie des Marktforschers Gartner habe ergeben, dass
bei Großunternehmen nur zehn Prozent ihre Software korrekt
lizenziert hätten, weitere zehn Prozent unterlizenziert
seien, aber 80 Prozent überlizenziert seien, so Lötzerich.
Seine eigene Erfahrung fällt drastisch aus: „Sie
werden in Deutschland keine Firma finden, die korrekt lizenziert
hat.“ Als Gründe führt er an, dass in der
Regel weder die Zahl der eingesetzten noch die der ausgemusterten
PCs bekannt ist. Unterschiedliche Software-Versionen erschweren
den IT-Leitern zudem den Überblick. Auch die Regelung,
dass Programme auf einem nicht mehr gebrauchsfähigen
PC deinstalliert werden müssen, ist problematisch. Denn
die Abgrenzung, wann ein Rechner gebrauchsfähig ist,
ist schwammig. Fazit des Login-Geschäftsführers:
„Lizenzrecht ist immer eine Grauzone.“ Das kommt
vielen offenbar entgegen, denn in Kundengesprächen bekommt
er oft zu hören: „Ich will das gar nicht wissen,
ob wir legal lizenziert haben.“
Herrnleben rät den Unternehmen, regelmäßig
ein Software-Budget aufzustellen. Damit würden die Anschaffungskosten
kalkulierbar und der Anreiz, aus einem kurzfristigen finanziellen
Engpass heraus die ordnungsgemäße Lizenzierung
zu vernachlässigen, entfalle. Ferner sollten die IT-Verantwortlichen
darauf achten, dass die Software original verpackt ist und
sich ein Echtheitszertifikat auf der Verpackung befindet.
Bei Fälschungen ist das Zertifikat oft auf einem separaten
Pappdeckel angebracht und weist keine Sicherheitsmerkmale
wie Hologramm oder Silberstreifen auf. Wichtig sei, so die
BSA, sämtliche Lizenzverträge, Rechnungen und Quittungen
aufzuheben.
Als rechtliche Maßnahme wird empfohlen, in den Arbeitsverträgen
den Umgang mit Software zu regeln. Denn durch den steigenden
Breitband-Einsatz nimmt die Neigung von Mitarbeitern zu, Software
schnell und einfach aus dem Internet downzuloaden. Durch einen
entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag kann sich der Geschäftsführer
im Haftungsfall entlasten.
Als Faustregel im Lizenzmanagement gilt eine Lizenz pro PC.
Bewusst einen anderen Weg geht Sun mit seinem Büropaket
Staroffice. Eine Lizenz gilt für bis zu fünf Rechner
wie zum Beispiel Büro-PC, Notebook und Privat-PC des
Mitarbeiters. „Wir haben unsere Lizenzpolitik o gestaltet,
weil Nutzer heute üblicherweise mehrere Computer haben.
Wir helfen damit den Unternehmen, die Akzeptanz der Software
bei den Mitarbeitern zu steigern, indem sie die Programme
auch zu Hause nutzen dürfen“, erklärt Carsten
Müller, Produkt-Marketing-Manager für Desktop Software
bei Sun.
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