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Ulrich Hottelet Update: Wednesday, 03. November 2004
Von: Ulrich Hottelet <ulrich.hottelet@web.de>
An: redaktion@politik-digital.de
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Software-Audit hilft oft gegen Überlizenzierung

Die Software-Piraterie beschäftigt zunehmend die Fahndungsbehörden. In Deutschland stammen nach Schätzung der Business Software Alliance (BSA) mittlerweile 32 Prozent der installierten Firmen-Software aus illegalen Quellen. Für die 20.000 Software-Entwicklungsfirmen hierzulande beläuft sich der Umsatzausfall durch Fälschungen und Manipulationen danach auf 962 Millionen Euro jährlich.

Für IT-Leiter, die sicherstellen wollen, dass in ihren Unternehmen nur korrekt lizenzierte Software eingesetzt wird, hat die BSA, eine Lobbyorganisation maßgeblicher Hersteller wie Microsoft, IBM und Adobe, ein Bündel von Empfehlungen zusammengestellt. „Die Unternehmen sollten im eigenen Interesse mindestens einmal jährlich ein Software-Audit machen. Das geschieht nur bei der Hälfte der Firmen“, sagt BSA-Geschäftsführer Georg Herrnleben. Die teilweise kostenlosen Tools dazu listet die BSA auf der Website global.bsa.org/germany/info/gasp.php.

Der Vorteil eines Audits besteht neben der Überprüfung des legalen Software-Einsatzes im Unternehmen darin, dass IT-Verantwortliche damit den Lizenzierungsbedarf präzise feststellen können. „Häufig ergibt ein Audit eine Überlizenzierung. Es ist daher offen, ob eine Kontrolle zu Nachzahlungen führt“, erklärt Roland Lötzerich, Geschäftsführer von Schmidt’s Login. Mit 1,6 Millionen Lizenzen für sein Netzwerk-Inventarisierungstool Loginventory ist das Beratungshaus nach eigenen Angaben der größte Anbieter, der seine Zahlen veröffentlicht. Eine Studie des Marktforschers Gartner habe ergeben, dass bei Großunternehmen nur zehn Prozent ihre Software korrekt lizenziert hätten, weitere zehn Prozent unterlizenziert seien, aber 80 Prozent überlizenziert seien, so Lötzerich.

Seine eigene Erfahrung fällt drastisch aus: „Sie werden in Deutschland keine Firma finden, die korrekt lizenziert hat.“ Als Gründe führt er an, dass in der Regel weder die Zahl der eingesetzten noch die der ausgemusterten PCs bekannt ist. Unterschiedliche Software-Versionen erschweren den IT-Leitern zudem den Überblick. Auch die Regelung, dass Programme auf einem nicht mehr gebrauchsfähigen PC deinstalliert werden müssen, ist problematisch. Denn die Abgrenzung, wann ein Rechner gebrauchsfähig ist, ist schwammig. Fazit des Login-Geschäftsführers: „Lizenzrecht ist immer eine Grauzone.“ Das kommt vielen offenbar entgegen, denn in Kundengesprächen bekommt er oft zu hören: „Ich will das gar nicht wissen, ob wir legal lizenziert haben.“

Herrnleben rät den Unternehmen, regelmäßig ein Software-Budget aufzustellen. Damit würden die Anschaffungskosten kalkulierbar und der Anreiz, aus einem kurzfristigen finanziellen Engpass heraus die ordnungsgemäße Lizenzierung zu vernachlässigen, entfalle. Ferner sollten die IT-Verantwortlichen darauf achten, dass die Software original verpackt ist und sich ein Echtheitszertifikat auf der Verpackung befindet. Bei Fälschungen ist das Zertifikat oft auf einem separaten Pappdeckel angebracht und weist keine Sicherheitsmerkmale wie Hologramm oder Silberstreifen auf. Wichtig sei, so die BSA, sämtliche Lizenzverträge, Rechnungen und Quittungen aufzuheben.

Als rechtliche Maßnahme wird empfohlen, in den Arbeitsverträgen den Umgang mit Software zu regeln. Denn durch den steigenden Breitband-Einsatz nimmt die Neigung von Mitarbeitern zu, Software schnell und einfach aus dem Internet downzuloaden. Durch einen entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag kann sich der Geschäftsführer im Haftungsfall entlasten.

Als Faustregel im Lizenzmanagement gilt eine Lizenz pro PC. Bewusst einen anderen Weg geht Sun mit seinem Büropaket Staroffice. Eine Lizenz gilt für bis zu fünf Rechner wie zum Beispiel Büro-PC, Notebook und Privat-PC des Mitarbeiters. „Wir haben unsere Lizenzpolitik o gestaltet, weil Nutzer heute üblicherweise mehrere Computer haben. Wir helfen damit den Unternehmen, die Akzeptanz der Software bei den Mitarbeitern zu steigern, indem sie die Programme auch zu Hause nutzen dürfen“, erklärt Carsten Müller, Produkt-Marketing-Manager für Desktop Software bei Sun.
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  • Erschienen bei gipfelthemen.de am 20.09.2004

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