Nimmt uns das Internet die Freiheit?
(Kommentar)
Im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel wird die Frage, was der
Staat darf und was nicht, wieder heiß diskutiert. Doch
die eigentliche Bedrohung der bürgerlichen Freiheit geht
an großen Teilen der Bevölkerung vorbei: Vorratsdatenspeicherung
und Online-Durchsuchungen finden wenig Beachtung. Ein Kommentar
von Killian Beutel.
Im Zuge der Vorbereitungen des G8-Gipfels in Heiligendamm
haben die Sicherheitsbehörden die alten Grenzwachtürme
der DDR in Stand setzen lassen. Die Fahndungsmethode der Hamburger
Polizei mittels Geruchsproben schlägt hohe Wellen, da
sie an eine alte Stasi- Praxis erinnert. Und dann wird auch
noch die Polizei dabei ertappt, wie sie sich in einem Hamburger
Postamt einrichtet um systematisch die Post bestimmter Hamburger
Stadtteile zu durchsuchen. Es ist vielleicht nur ein Symbol
und der unwillkürliche Gedanke, ob sie vielleicht auch
wieder die Selbsschußanlagen aus dem Museum holen, allzu
polemisch. Jedenfalls scheint der Staat gerade alles zu tun
um dem Eindruck Vorschub zu leisten, mit der neuen Sicherheitsarchitektur
ziehe auch ein neues Rechtsstaasverständnis ein.
Gut, die Sache mit den Briefen war in Ordnung, Peter Schaar,
der sonst nicht gerade zurückhaltende Datenschutzbeauftragte
des Bundes konnte, keine Rechtsverstöße sehen:
Es gab eine richterliche Anordnung. Auch bei den „Schnüffelproben“
geht es nicht um die Methode an sich, die kennen wir schließlich
aus vielen Krimis, sondern um die vorsorgliche Speicherung
der Geruchsproben. Die ist höchst umstritten.
Was hat die Stasi mit dem Innenministerium zu tun?
Angesichts des im Internet wachsenden Protests gegen die
zunehmende Sammelwut kann man sich ein Schmunzeln über
die ungewollten Parallelen nicht verkneifen. Im Netz ist nämlich
die sogenannte Schäublone,
eine Grafitti-Vorlage, die das Konterfei Schäubles und
darunter den Text „Stasi 2.0“ zeigt, der heimliche
Star der Bürgerrechtler 2.0.
Was ist eigentlich passiert? Was hat denn der Wolfgang Schäuble
mit der Stasi zu tun? Nun, im Grunde genommen nichts. Die
Stasi diente der Staatssicherheit eines autoritären Unrechtsregimes.
Schäuble ist als Innen- und Verfassungsschutzminister
dem Schutz der Verfassung, also dem Schutz der Abwehrrechte
des Bürgers vor dem Staat, genauso wie dem Schutz des
Staates selbst verpflichtet.
Im Zuge des G8- Gipfel wird nun jedoch deutlich, was die
Möglichkeiten der als Schäuble-Katalog bezeichneten
neuen Sicherheitsarchitektur für Folgen haben könnten.
Für den Schutz des Bürgers wird alles getan: Daten
gesammelt, präventiv Verbrechen bekämpft und notfalls
auch Grundrechte außer Kraft gesetzt.
Der Schäuble-Katalog
Der so genannte Schäuble-Katalog umfasst Gesetzesänderungen,
die den Staat in die Lage versetzen sollen, Terroristen und
deren Anschläge, aber auch nicht politisch motivierte
Kapitalverbrechen, schneller aufzuklären oder bereits
im Vorfeld zu verhindern. Zu den neuen Instrumenten der Verbrechensbekämpfung
soll unter anderem Folgendes zählen: Die Online-Durchsuchung
von privaten PCs sowie die Vorratsdatenspeicherung privater
Kommunikationseckdaten. Auch Rasterfahndung, die Nutzung der
Mautdaten, Lauschangriffe, Videoüberwachung sowie die
Speicherung biometrischer Daten stehen auf der Wunschliste
Schäubles.
Kritiker sehen in der Summe dieser Forderungen einen Angriff
auf das Grundgesetz und die freiheitliche Grundordnung. Burkhardt
Hirsch (FDP) kritisierte Schäuble in der Süddeutschen
Zeitung als Verfassungsfeind, der ehemalige Bundesverfassungsrichter
Jürgen
Kühling bezeichnete der bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports
2007 am 21.5. in Karlsruhe den Befund als "insgesamt
beunruhigend".
Die Online-Dursuchung gestaltet den Rechtsstaat um
Die Gängelung der Proteste zum G8-Gipfel ist nur der
sichtbare Teil der bevorstehenden Veränderungen. Mit
Protest verbunden sind in erster Linie die unmittelbar sichtbaren
Grundrechtseinschränkungen wie Bannmeilen oder Demonstrationsverbote.
Weithin unbemerkt von der Öffentlichkeit und nur in einschlägigen
„Informationselitekreisen“ findet jedoch eine
viel tiefgreifendere und grundlegendere Umgestaltung des Rechtsstaats
statt.
Mit dem „Gesetz
zur Neuregelung der Telefonüberwachung“ erreicht
der Umbau zum Präventivstaat eine neue Qualität.
2008, so die Planung, soll das Gesetz in Kraft treten, welches
mit Vorratsdatenspeicherung und der so genannten Online-Durchsuchung
neue Maßstäbe im Verständnis des Grundrechtsschutzes
setzt. Geplant ist die Speicherung von Telekommunikationsdaten:
Also wer mit wem, wann und wie lang in den letzten sechs Monaten
per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung stand. Ausnahmslos
und ohne das ein konkreter Verdacht gegen ihn besteht. Allein
der Gedanke, man könnte diese Daten irgendwann mal brauchen
rechtfertigt die Speicherung. Genauso könnte man die
Post dazu zwingen, Sender und Empfänger-Adressen der
von ihr beförderten Briefe zu protokollieren, oder Bürger
auffordern, Gedächtnissprotokolle zu erstellen und sechs
Monate aufzubewahren. Das geplante Gesetz greift dabei massiv
in die Privatsphäre und das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung ein. Auch werden berufliche oder politische
Tätigkeiten, die Vertraulichkeit voraussetzen, beeinträchtigt
oder verunmöglicht – das betrifft etwa Ärzte,
Anwälte, Journalisten, Oppositionelle oder Geistliche.
Kritik an den geplanten Maßnahmen
Zudem ergibt sich eine Situation, in der der Staat, „rein
präventiv“ Bewegungsprofile erstellen, soziale
und berufliche Kontakte identifizieren und Rückschlüsse
auf Lebenssituation und Umfeld ziehen kann. Dagegen regt sich
unter Juristen und Verbänden deutlicher Widerstand. Die
Online-Durchsuchung ist eine ungeheure Bedrohung für
die Freiheit des Einzelnen. Es geht gar nicht darum, ob ich
tatsächlich mal durchsucht werde. Alleine das Wissen,
dass es passieren könnte, wird uns zu Konformisten machen
und zu ängstlichen Menschen.“ prophezeit Udo Vetter
im politik-digital-Chat
vom 22.Mai 2007.
Auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV) ergriff in ungewohnt
scharfer Form Partei. In der auf dem 58. Deutschen Anwaltstag
verabschiedeten Resolution
heißt es, „Die sorgsam austarierte Balance zwischen
den beiden Grundwerten [Freiheit und Sicherheit d.A.] droht
aus dem Gleichgewicht zu geraten. Der Deutsche Anwaltverein
(DAV) stellt mit großer Sorge fest, dass durch die von
der Bundesregierung geplante Verschärfung der Sicherheitsgesetze
Freiheit weiter verloren geht. Der DAV [...] wehrt sich dennoch
dagegen, dass die Bundesrepublik Deutschland von einem Freiheits-
und Rechtstaat zu einem Sicherheits- und Überwachungsstaat
zu werden droht.“
Auch der Bundesverband der freien Berufe, die Humanistische
Union, der Bund demokratischer Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen
(BdWi) und nicht zuletzt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
stellen sich gegen das geplante Gesetz.
Es droht der Verlust der Privatheit
Doch was ist eigentlich daran so schlimm? Schließlich
werden die meisten Menschen niemals von den Neuregelungen
tatsächlich betroffen sein. Die wenigsten kümmern
sich um die Spuren, die sie im Internet hinterlassen. Bereitwillig
geben die meisten Konsumenten private Daten preis. Den Verlust
ihrer Privatsphäre werden die meisten nicht einmal bemerken.
Genau da liegt jedoch das Problem. Die Grundlagen unserer
Gesellschaft liegen nicht im teilnahmslosen Vorsichhinleben,
sondern im Bilden und Austauschen von Urteilen und Meinungen
auf Grundlage einer freien und geschützten Privatsphäre.
Diese allein konstituiert eine freie Gesellschaft.
Wenn wir nicht aufpassen, stellen wir jetzt, gewissermaßen
aus Versehen, die Weichen hin zu einem Überwachungsstaat
jenseits Orvellscher Vorstellungskraft. Denn der Verlust der
Privatheit, durch Online-Überwachung und Kommunikationsprotokolle,
geht einher mit dem Verlust von Öffentlichkeit durch
Privatisierung und Videoüberwachung. Für diese neue
gesellschaftliche Organisationsform, die die zwei bisher streng
getrennten Sphären Öffentlichkeit und Privatheit
verschmilzt, gibt es noch keinen Begriff. Ich schlage daher
zwei Alternativen vor, je nach dem, wie wir in Zukunft mit
dieser Problematik umgehen wollen: „Informationsgesellschaft“
oder „Überwachungsstaat“.
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