Digitale
Spuren im Internet
Im Zuge
der Terrorbekämpfung gibt es Einschnitte im Internet
Nach den Anschlägen des 11. September wurden auf nationaler
und internationaler Ebene eine Vielzahl neuer Regelungen und
Gesetze zur Terrorismusbekämpfung eingeführt. So
wurden Sicherheitsbestimmungen auf Flughäfen erhöht,
die internationale Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden
verstärkt und in vielen Ländern der behördliche
Zugriff auf Daten erleichtert. Davon ist das Internet in besonderer
Weise betroffen. Nach Thilo Weichert, von der Deutschen Vereinigung
für Datenschutz (DVD) erlebte die neue Informationstechnologie
in den 90er Jahren eine Demokratisierung. Die Informationstechnik
hätte sich entgegen erster Befürchtungen nicht zu
einem Entmündigungsinstrument entwickelt, sondern zur
Mündigkeit von Bürgern beigetragen, so Weichert
auf einer Tagung der Vereinigung Demokratischer JuristInnen,
der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Juragruppe und der
DVD. Die Überwachungsmaßnahmen, die nach dem 11.
September eingeführt wurden, würden diese Kommunikationsfreiheit
gefährden, führt er aus.
Auch „Reporter
ohne Grenzen“ übt harsche Kritik an weltweiten
Einschränkungen der Internetkommunikation. Die Organisation
hat sich den Schutz der Meinungsfreiheit zum Ziel gesetzt,
dazu gehört laut jüngst vorgelegten Bericht „The
Internet on Probation“ auch die Pressfreiheit und der
freie Informationsfluss im Internet. "Die Situation ist
besonders besorgniserregend, weil jetzt auch westliche Demokratien
Schritte in eine Richtung unternehmen, die man von Staaten
kennt, die bekanntermaßen Menschenrechte missachten",
fasst Robert Ménard, Generalsekretär der Organisation
die Ergebnisse des Berichtes zusammen. Private Kommunikation
sei in vielen Fällen nicht mehr geschützt.
Welche
Änderungen gibt es in Deutschland?
In Deutschland sind die das Internet betreffende Regelungen
vor allem im Sicherheitspaket II zu finden. Teledienstanbieter
müssen künftig dem Bundesamt für Verfassungsschutz
und den Sicherheitsdiensten Zugriff auf ihre Daten gewähren.
Eigentlich dürfen Teledienstanbieter personenbezogene
Daten nur sammeln, wenn sie zur Abrechnung gebraucht werden,
bzw. wenn zuvor eine Zustimmung der betreffenden Personen
eingeholt wurde. Allerdings wird derzeit laut Datenschützer
eher mehr protokolliert, als eigentlich für die Rechnungsstellung
nötig wäre. Es scheint zum Teil wenig Gespür
für die Sensibilität von Daten zu geben. In diese
Richtung deutet auch eine Erfahrung aus Nordrhein-Westfalen.
„Eine staatliche Stelle in Nordrhein-Westfalen hat eine
Empfehlung an Provider gegeben, den Versand und Empfang von
Emails zu überwachen und Emails mit „unmoralischen“
Inhalten zu blockieren,“ so Nancy Isenson von Reporter
ohne Grenzen in Berlin. Dieser einfachen Empfehlung, die keine
gesetzliche Basis habe, seien mehrere Provider nachgekommen,
erklärt sie weiter.
Die Pressefreiheit
in Gefahr?
Durch die in den Sicherheitspaketen bestimmten Neuregelungen
befürchtet Isenson eine Gefährdung des Quellen-
und Informantenschutz in Deutschland. “Journalisten
können nicht mehr richtig recherchieren, wenn sie befürchten
müssen, dass ihre Emails gelesen werden,.“ so Isenson.
Konkrete Fälle seien noch nicht bekannt, doch wenn der
Informantenschutz gefährdet ist, sei auch die Pressefreiheit
gefährdet, führt sie weiter aus.
Die europäische
Dimension: Eine Speicherverpflichtung
Das Internet war zwar auch vor der Novellierung kein abhörfreier
Raum, doch insgesamt erhalten die Behörden durch die
Neuregelungen Zugriff auf Daten, die bislang für sie
nicht erreichbar waren. Früher konnten Behörden
zu Ermittlungszwecken lediglich auf die Telekommunikationsanbieter
zukommen, die ihnen in der Folge ein Abhören ermöglichen
mussten. Über das Abhören von dial-up Verbindungen
können jedoch nur Daten erfasst werden, die zeitlich
nach dem Abhörbeschluss zustande kommen. Durch den Zugriff
auf Teledienstanbieter – Provider - werden auch Kommunikationsvorgänge
aus der Vergangenheit nachverfolgbar.
In Deutschland sind Teledienstanbieter trotz gegenteiliger
Bestrebungen des Bundesrates und im Gegensatz zu anderen europäischen
Ländern, wie England, Spanien oder Frankreich, derzeit
nicht verpflichtet, ihre Daten für längere Zeit
zu speichern. Auf europäischer Ebene gibt es jedoch Initiativen
für eine „Vorratsspeicherung“. So legitimiert
die im Mai verabschiedete Datenschutz-Direktive der EU, die
Vorratsspeicherung von Daten auf Ebene der Mitgliedsstaaten
und es bestehen laut statewatch Bestrebungen, die Mitgliedsstaaten
zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten – Anrufe,
Emails, Surfverhalten - zu verpflichten.
Wie dramatisch die Verschärfungen bzw. Vorhaben im Bereich
der Überwachung der Internetkommunikation sind, unterstreicht
Robert Ménard von Reporter ohne Grenzen: "Die
bisherigen Maßnahmen kommen einer routinemäßigen
Kontrolle der gesamten privaten Post gleich. Wir müssen
daher wachsam bleiben".
Gefahr
aus dem Internet?
Bei der Drastik der gesetzten Maßnahmen drängt
sich die Frage auf, welches Gefahrenpotential das Internet
tatsächlich birgt. Fördert garantierte Anonymität
kriminellen Missbrauch? Die Vermutung liegt nahe, dennoch
zogen die Betreiber des Anonymisierungsdienstes AN.ON, die
Technische Universität Dresden sowie das Unabhängige
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, nach
13 Monaten Projektlaufzeit eine positive Bilanz. Der Anonymisierungsdienst
ermöglicht es Usern mittels einer speziell entwickelten
Software anonym zu surfen. Als IP-Adresse scheint jeweils
die des Anonymisierungsdienstes auf. Die Software wurde innerhalb
der Projektzeit 1,2 Millionen mal verwendet. Insgesamt erhielt
der Datenschutz in Schleswig-Holstein in dieser knapp 30 Anfragen
von Privatpersonen und Strafverfolgungsbehörden.
Es sie unzutreffend, wenn in der Öffentlichkeit der Einruck
erweckt wird, als sei das Internet generell ein kriminalitätsbelasteter
Raum, fasst Helmut Bäumler, vom Landeszentrum für
Datenschutz in Schleswig-Holstein die Ergebnisse zusammen.
Der Dienst soll künftig systematisch ausgebaut werden.
Einen bedenkenswerten
Vorschlag machte Armin Medosch auf der Konferenz „eDemocracy
in der Zivilgesellschaft – Herausforderungen an Staat
und Gemeinden, die am 28. August in Berlin stattfand und von
der Bundeszentrale für politische Bildung gemeinsam mit
dem Deutschen Städte- und Gemeindebund veranstaltet wurde.
Er forderte die Verabschiedung einer „Charta der Bürgerrechte
für das Internet“, die vergleichbar sei mit der
UN-Menschenrechtscharta. Ziel sei die Schaffung verbindlicher
Standards in der Online-Welt zur Sicherung elementarer Bürgerrechte.
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