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Alexander Dix Datum:Wednesday, 03. November 2004
Von: Alexander Dix <dix@lda.brandenburg.de>
An: redaktion@politik-digital.de
URL: http://www.lda.brandenburg.de/

Datenschutz als Gipfelthema

Hauptanliegen des bevorstehenden Weltgipfels zur Informationsgesellschaft in Genf ist die Überwindung der globalen digitalen Kluft (digital divide). Dr. Alexander Dix, Datenschutzbeauftragter Brandenburg, zeigt welche Rolle Cyber-Sicherheit künftig in unserem Leben spielen wird.

Der neueste Entwurf enthält für die von dem Gipfeltreffen zu verabschiedenden Prinzipien auch einen Abschnitt über die Herstellung von Vertrauen und Sicherheit bei der Benutzung von Informationstechnologien. Darin ist von der Notwendigkeit die Rede, "in einer Kultur der globalen 'cyber-security' die Sicherheit zu erhöhen und den Schutz von Daten und der Privatsphäre sicherzustellen".

Tatsächlich setzt sich inzwischen auch international die Erkenntnis durch, dass der Schutz der informationellen und kommunikativen Selbstbestimmung wichtiger wird. Das gilt vor allem angesichts der weiteren Entwicklung des Internets und der Informationstechnik im allgemeinen, die sich in "halsbrecherischer Geschwindigkeit" vollzieht, wie es die Europäische Kommission formuliert hat. Handys können als Peilsender zur Ortung ihrer Benutzer genutzt werden. Funkchips (RFIDs) geben neben der Inventarisierung von Produkten und Gegenständen auch Auskunft über ihre Besitzer und deren Konsumgewohnheiten. Schon jetzt werden nicht nur herkömmliche Wohnungen mit intelligenten Haushaltsgeräten ausgestattet; auch der Energieverbrauch und damit die Lebensgewohnheiten der Bewohner können technisch von den Versorgungsunternehmen registriert werden, ohne dass die Betroffenen dies bemerken. Dies ist aber keineswegs das Ende der technischen Entwicklung.

EU-Studie zur wachsenden Bedeutung des Datenschutzes nach dem 11.9.
In einer Studie vom Juli 2003 hat das Institut für vorausschauende Technikfolgenabschätzung der Europäischen Kommission einen zukunftsgerichteten Überblick über das Verhältnis zwischen Sicherheit und dem Recht auf Privatsphäre für Bürger im Digitalzeitalter nach den Anschlägen des 11. September gegeben. Darin wird hervorgehoben, dass die Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz nicht nur durch die Reaktionen der Gesetzgeber auf die vom internationalen Terrorismus ausgehenden Gefahren bedroht ist. Noch größere Herausforderungen für den Datenschutz dürfte die bereits stattfindende und noch bevorstehende Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik mit sich bringen.

Die Studie nennt drei Bereiche, in denen das Recht auf Privatsphäre durch technische Entwicklungen bedroht werden könnte, wenn diese nicht von vornherein datenschutzfreundlich gestaltet werden:
a) identitätsbezogene Technologien wie Identitätsmanagementsysteme, RFIDs und biometrische Verfahren (auch in Personalausweisen, Pässen und Visa);
b) standortbasierte Dienste, bei denen Handys, PDAs oder andere mobile Kommunikationsgeräte dazu verwendet werden, um den Besitzern mit sogenannten Mehrwertdiensten ortsbezogene Angebote, Werbung etc. zugänglich zu machen;
c) Ambient-Intelligence-Technologien, die gegenwärtig von der Europäischen Union im Rahmen des 6. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung stark gefördert werden. Dabei handelt es sich um ein Konzept, das mit dem Anspruch auftritt, menschliche Interaktion effizienter unterstützen zu wollen, indem die Menschen von intelligenten intuitiven Schnittstellen umgeben sind. Diese Schnittstellen werden im Sinne des allgegenwärtigen (ubiquitous) und durchdringenden (pervasive) computing in Gegenstände des täglichen Lebens und Gebäudebestandteile (Türen, Bodenbeläge, Zimmerdecken) eingebettet. Damit wird die Vision eines virtuellen Wohnsitzes sichtbar, der das intelligente, vernetzte Zuhause des Einzelnen online und unterwegs werden könnte.

Das ist gegenwärtig noch Zukunftsmusik, aber angesichts des Förderaufwandes für solche Konzepte mehr als bloße Science Fiction. Der Bericht der Kommission weist mit Recht darauf hin, dass ein solcher virtueller Wohnraum nur dann von den Menschen angenommen werden wird, wenn dieser digitale Lebensraum mit seiner kritischen Infrastruktur und intimen Informationen, dem gleichen Schutz unterliegt wie die nach dem Verfassungsrecht und den internationalen Menschenrechtsgarantien unverletzliche Wohnung in der offline-Welt.

Hier wird es entscheidend darauf ankommen, dass die Grundsätze des modernen Datenschutzrechts, nämlich die schnellstmögliche Anonymisierung oder Pseudonymisierung personenbezogener Daten, in derartigen Kommunikationsnetzen umgesetzt werden. Denn personenbezogene Datensammlungen, die einmal angelegt worden sind, lassen sich kaum effektiv vor dem Zugriff Dritter für beliebige Zwecke sichern.

Vorschläge der International Working Group on Data Protection in Telecommunications
Wichtige Vorarbeiten für den Gipfel zur Weltinformationsgesellschaft hat auch die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation geleistet, die sich unter dem Vorsitz des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit seit 1990 insbesondere mit Problemen des Internets auseinandersetzt. Sie hat unter anderem Kriterien für den Umgang mit Standortinformationen bei mobilen Kommunikationsdiensten und einen "Dekalog" von telekommunikationsspezifischen Datenschutz-Prinzipien entwickelt, der in multilaterale Abkommen Eingang finden sollte. Zu diesen zehn Geboten, auf die sich der Weltinformationsgipfel stützen könnte, gehören neben dem Telekommunikationsgeheimnis die Datensparsamkeit und das Recht auf Anonymität: Die Telekommunikationsinfrastruktur muss so aufgebaut sein, dass so wenig personenbezogene Daten wie technisch möglich zum Betrieb der Netzwerke und Dienste genutzt werden. Netzwerk- und Diensteanbieter müssen jedem Nutzer die Möglichkeit zur Nutzung des Netzwerks oder den Zugang zu Diensten anonym oder unter Pseudonym anbieten. Pseudonyme, die für diese Zwecke genutzt werden, dürfen nicht aufgedeckt werden, außer wenn gesetzliche Bestimmungen dies ausdrücklich verlangen. Zudem wird in Anknüpfung an einen in den USA schon 1890 von einflussreichen Juristen geprägten Begriff ein virtuelles Recht, allein gelassen zu werden, gefordert: Niemand darf gezwungen werden, seine personenbezogenen Daten in Verzeichnissen oder anderen Registern veröffentlichen zu lassen. Jedem Nutzer muss das Recht gegeben werden, der Erhebung seiner Daten durch eine Suchmaschine oder andere Agenten zu widersprechen. Jedem Nutzer müssen das Recht und die technische Möglichkeit gegeben werden, das Eindringen externer Programme in seine eigenen Endgeräte zu verhindern.

In einer zukünftigen zivilen Weltinformationsgesellschaft sollte nicht nur eine Kluft zwischen den Informationsbesitzern und den Informations-Habenichtsen vermieden werden. Es darf auch nicht zu einer Spaltung zwischen solchen Ländern kommen, die das Menschenrecht auf Schutz der Privatsphäre anerkennen, und solchen, die es generell wirtschaftlichen Interessen oder unverhältnismäßigen Ansprüchen der Sicherheitsbehörden z. B. auf verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung und - sei es auch nur faktische - Identifikationszwänge unterordnen. Niemand darf zum bloßen Objekt staatlicher oder privater Datenverarbeitung gemacht werden. Die Souveränität und das Recht des Einzelnen zur unbeobachteten Kommunikation wird auch durch den Aufbau solcher Infrastrukturen gefährdet, denen er sich faktisch nicht entziehen kann, weil er sonst auf bestimmte Dienste verzichten müsste. Deshalb müssen ihm wirksame Instrumente des Selbstschutzes wie sichere Verschlüsselung und Mittel für ein autonomes Identitätsmanagement an die Hand gegeben werden.

Erschienen bei gipfelthemen.de am 05.11.2003
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