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Aufgaben und Aufbau des Bundesministerium für wirtschafliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Das BMZ ist zuständig für die Planung und Umsetzung der Entwicklungspolitik der Bundesregierung. Seine Aufgaben konzentrieren sich auf folgende Bereiche
:

  • Mitgestaltung globaler Rahmenbedingungen
  • Entwicklung bilateraler und multilateraler Förderstrategien und Unterstützung von
  • Entwicklungsprogrammen und -projekten der Partnerländer
  • Förderung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit nichtstaatlicher Organisationen
  • Erfolgskontrolle und Kontrolle der Mittelverwendung.

Insgesamt verfügt das BMZ - einschließlich der Teilzeitbeschäftigten - über knapp 570 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hiervon sind rd. 90 % am 1. Dienstsitz in Bonn tätig, die übrigen 10 % am 2. Dienstsitz in Berlin. Im Rahmen einer im April 2000 in Kraft getretenen Organisationsreform werden einige Bereiche des BMZ erheblich umgestaltet.

Im Mittelpunkt des 2. Dienstsitzes (sechs Referate) steht die Unterstützung der Leitung des BMZ bei der Wahrnehmung politischer Aufgaben in Berlin (Parlament, Kabinett, Presse, politische Planung). Daneben sind einzelne Arbeitsbereiche dorthin verlagert worden, bei denen eine besonders enge Zusammenarbeit mit anderen, in Berlin ansässigen Ministerien erforderlich ist.

In der Abteilung 1 (elf Referate) werden in erster Linie Aufgaben der allgemeinen Verwaltung sowie der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit und der Statistik wahrgenommen. Der Abteilungsleitung unmittelbar zugeordnet ist die Gruppe "Qualitätsentwicklung und -management". Darüber hinaus ist sie verantwortlich für die Verwaltung der Dienststelle Berlin einschließlich der am 2. Dienstsitz angesiedelten Fachaufgaben.

Die Abteilung 2 (15 Referate) ist zuständig für die Entwicklungspolitik mit Ländern und Regionen. Entwicklungszusammenarbeit (EZ) wird zunehmend funktional verstanden, daher ist hier auch die Kooperation mit Staaten Mittel-, Ost- und Südeuropas angesiedelt. Das Aufgabenspektrum reicht von länderbezogener Grundsatzarbeit, Politikdialog und Programmierung der bilateralen Zusammenarbeit über die Koordinierung und Integration aller entwicklungspolitischen Maßnahmen ("Entwicklungspolitik aus einem Guss") bis hin zur Steuerung und Kontrolle der Projekte und Programme der bilateralen Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit.

In der Abteilung 3 (acht Referate) ist das Instrumentarium der bilateralen EZ zusammengefasst. Dies umfasst neben der Verantwortung für die Grundsätze der bilateralen Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit und des übrigen staatlichen Instrumentariums (Aus- und Fortbildung, Entsendung von Entwicklungshelfern etc.) auch die Unterstützung von nicht-staatlichen Trägern (Kirchen, politische Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen), sowie die Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe. Diese Abteilung ist ferner zuständig für die Koordinierung der EZ im Bereich von Friedenspolitik und Krisenprävention sowie für die Sicherstellung von Kohärenz mit der Außen-, Sicherheits- und Menschenrechtspolitik.

Die Abteilung 4 (14 Referate in sieben Arbeitsbereichen) ist zum einen zuständig für die multilaterale Zusammenarbeit, die Entwicklungspolitik der Europäischen Union und die Geberkoordinierung. Zum anderen obliegt es ihr, Grundsätze und Förderungskonzepte für wichtige sektorale und übersektorale Bereiche der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zu erarbeiten (Demokratisierung und Gleichberechtigung; Wirtschaft und Finanzsysteme; Umwelt und nachhaltige Ressourcennutzung; Armutsbekämpfung und soziale Entwicklung). Außerdem wirkt sie mit bei der Gestaltung einer komplementären und kohärenten Nord/Süd-Politik sowie bei Fragen der globalen Strukturpolitik."

Das BMZ führt die konkreten Projekte und Programme der Entwicklungszusammenarbeit nicht selbst durch. Dies geschieht im Auftrag des BMZ durch eigenständige Organisationen. Die wichtigsten sind:

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH (GTZ)
  • Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
  • Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
  • Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG)
  • Internationale Weiterbildung und Entwicklung gemeinnützige GmbH (InWEnt) ein
  • Zusammenschluss aus: Carl Duisberg Gesellschaft (CDG) und Deutscher Stiftung für
  • internationale Entwicklung (DSE)
  • Deutscher Entwicklungsdienst (DED)

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