Komitee für eine demokratische UNO
Anlässlich des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft
vom 16. bis 18. November in Tunis hat sich das Komitee für
eine demokratische UNO (KDUN) in einem Positionspapier dafür
ausgesprochen, die Diskussion um die künftige politische
Verwaltung des Internets mit der Schaffung eines globalen
"Cyber-Gesellschaftsvertrags" zu verbinden.
Das Komitee hebt zudem die Dichotomie des Internets als technisches
Netzwerk und als globalen sozialen Raum hervor. Beide Aspekte
hätten spezifische Governance-Anforderungen und müssten
administrativ möglichst getrennt werden.
In die Verwaltung des Internet sollten nach Ansicht des Komitees
Regierungen, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft gleichermaßen
institutionell eingebunden werden:"Angesichts der globalen
Natur des Internet ist es ausgeschlossen, sich eine Verwaltungseinheit
vorzustellen, die direkt oder indirekt von einer einzelnen
Regierung abhängig ist", so das Komitee mit Blick
auf die bestehende Sonderrolle der US-Regierung in der Aufsicht
über die Internet Corporation for Assigned Names and
Numbers (ICANN). Die politische Aufsicht der Internetverwaltung
einem rein intergovernementalen Gremium zu übertragen,
bringe ebenfalls Probleme mit sich. "Es ist von höchster
Wichtigkeit dafür zu sorgen, dass die Internet-Governance
nicht maßgeblich von Regierungen beeinflusst werden
kann, die in ständigem Konflikt mit grundlegenden Freiheiten
und Menschenrechten stehen", so KDUN-Vertreter
Max Senges. Zwar könne die UNO in der Governance des
Internet schon eine Rolle übernehmen. "Dazu muss
aber erst einmal eine wirksame demokratische Kontrolle der
UNO selbst gewährleistet sein und das ist noch nicht
der Fall", erklärte KDUN-Vorsitzender Andreas Bummel.
Eine Möglichkeit dies zu erreichen sei die Einrichtung
einer parlamentarischen Versammlung.
Das Positionspapier des Komitees empfiehlt die Entwicklung
einer Internet-Charta. In einer solchen Charta sollten demokratische
Prinzipien und Standards bei der Verwaltung und Nutzung des
Internet verankert und die grundsätzlichen Rechte und
Pflichten der Nutzer festgeschrieben werden. Dazu gehören
nach dem Entwurf des Komitees unter anderem der ungehinderte
Zugang zum Internet, das Recht auf freie Meinungsäußerung,
eine ungehinderte Kommunikation sowie das Recht auf Datenschutz
und Privatsphäre. "Das Potential des Internets als
globaler Raum politischer Partizipation und Meinungsäußerung
muss unbedingt erhalten und ausgebaut werden", so Senges.
Der Autor des Artikels, Max Senges, ist Vertreter
der KDUN.
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