Aktion
Sorgennetz
Bequem ist das
Internet für jeden Nutzer, eine echte Erleichterung kann
es aber vor allem für behinderte Menschen sein - leider
kümmern sich erst wenige Gestalter um die sogenannte
"Accessibility".
Das Internet erleichtert
behinderten Menschen das alltägliche Leben - theoretisch.
Der Blinde kann, anders als an der Haltestelle, den Busfahrplan
lesen, der Rollstuhlfahrer die umfangreichste Bibliothek der
Welt nutzen, ohne an den Treppenstufen am Eingang zu scheitern,
und der Hörgeschädigte die Vorteile der überwiegend
schriftlichen Kommunikation nutzen. E-Mail, Chats und Foren,
Rat und Hilfe zu Krankheiten und Kontakt zu anderen Betroffenen
- der virtuelle Raum scheint für behinderte Menschen
erfunden.
Tatsächlich
treffen sie im Internet jedoch auf ebensoviele Hürden
wie im "Real Life". Nur sehr langsam setzt sich
ein Bewusstsein für "barrierefreies Webdesign"
durch. Private wie professionelle Webgestalter berücksichtigen
die Anforderungen für ein behindertengerechtes Netz nur
in den seltensten Fällen.
Accessibility
= Usability
Dabei unterscheiden
sich die Wünsche behinderter Menschen an ein zugängliches
Internet in vielen Fällen nicht von den Erwartungen jedes
Nutzers. Eine selbsterklärende Navigation und klar strukturierte
Inhalte schätzt jeder, der sich schon einmal auf der
Suche nach Informationen in einer unübersichtlichen Benutzerführung
verirrt hat. Für Menschen mit visuellen oder kognitiven
Behinderungen, die sich den Weg, den sie innerhalb eines Internetangebotes
zurücklegen, manchmal nur wenige Minuten lang merken
können, ist beides unverzichtbar. Auch schlecht lesbare
Schriftarten und kontrastarme Farben, für die meisten
Nutzer höchstens ärgerlich, können für
manche Behinderte zu unüberwindbaren Hürden werden.
Beim Versuch, winzige Buttons anzuklicken, müssen Menschen
mit motorischen Einschränkungen aufgeben.
Viele der Kriterien für die sogenannte "Accessibility"
(Zugänglichkeit) gelten also auch für die allgemeine
Usability im Netz.
Fühlen
und Vorlesen
Weitere Hindernisse
ergeben sich aus den Anforderungen, die beispielsweise Screen
Reader an den Quellcode einer Seite richten. Screen Reader
sind Programme, die es Blinden und Sehgeschädigten ermöglichen,
das Netz zu nutzen. Diese Programme wandeln die Textinhalte,
die sie auf einer Seite erkennen, um und geben sie entweder
auf einer Braillezeile oder über einen Sprachsynthesizer
aus.
Auf der Braillezeile bilden kleine bewegliche Stifte die Buchstaben
des Braille-Alphabets nach, die Blinde mit den Fingern lesen
können. Sprachausgabeprogramme, bei denen mittlerweile
sogar unterschiedliche Stimmen zur Auswahl stehen, wandeln
den Text in Sprache um, und werden so zum "Vorleser"
der Seiteninhalte.
Die angenehmste Stimme hilft jedoch nichts, wenn der Screen
Reader den Seiteninhalt nicht interpretieren kann. Häufige
Stolperfallen sind Bilder und Grafiken, welche die Software
nicht versteht.
Alle grafischen
Elemente einer Seite sollten darum mit alternativem Text versehen
sein. Das dafür nötige alt-Attribut wird in den
<img src>-Tag eingefügt. Der Screen Reader übersetzt
diese Angaben und kann so einen Eindruck von der grafischen
Gestaltung geben. Wenn es sich um ein Bild mit eingebundenem
Link handelt, sollte der Text vermitteln, wohin dieser führt.
Alternativtexte wie "Hier klicken!", besonders bei
Bannerwerbung häufig zu finden, ergeben für Blinde
keinen Sinn. Auch mit dem so beliebten PDF-Format können
sie nichts anfangen - die Hilfssoftware kann diese Dateien
wie andere grafische Formate nicht lesen.
Ein Sonderfall sind die sogenannten "Dummies", kleine
transparente Platzhalter-Grafiken zu stilistischen Zwecken
- sie können mit einem leeren alt-Attribut vor dem Screen
Reader verborgen werden.
Die Web Accessibility
Initiative (WAI)
Die detailliertesten
Regeln
für barrierefreies Webdesign hat die Web Accessibility
Initiative (WAI)
vorgegeben, eine Arbeitsgruppe innerhalb des World Wide Web
Consortium (W3C),
des höchsten Internetgremiums. Diese Guidelines sind
in drei Prioritätsstufen unterteilt und orientieren sich
in vielen Fällen an den ebenfalls vom W3C festgelegten
HTML-Standards. Darum erreicht man eine höhere "Accessibility"
oft bereits durch die konsequente Einhaltung der HTML-Empfehlungen
des W3C.
Werden Überschriften
zum Beispiel mit den dafür ursprünglich gedachten
HTML-Tags <h1> bis <h6> statt mit dem Umweg über
das Return-Tag <br>, festgelegte Schriftgrößen
und <b> (bold) formatiert, erkennt ein Screen Reader
diese als Überschriften und setzt sie verständlicher
um. Verwirrend ist es auch, wenn eingerückte Zeilen in
HTML durch das <blockquote>-Tag erzwungen werden, das
für Zitate vorgesehen ist. Die Hilfssoftware wird die
Zeile als Zitat ausgeben.
In jedem Browser
lassen sich eigene Farbeinstellungen, Schriftarten und Schriftgrößen
einstellen, die beim Betrachten einer Seite zum Einsatz kommen.
Sehbehinderte sind auf diese Möglichkeit angewiesen,
um die Lesbarkeit zu erhöhen. Festgeschriebene Layouteinstellungen
können das verhindern und bewirken vor allem bei der
Schriftgröße Probleme. Ist diese in Punkt statt
in relativen Werten festgelegt, berücksichtigt sie die
Einstellungen der Nutzer nicht.
Das Gleichstellungsgesetz
Barrierefreie Webseiten entstehen bislang vor allem aus gutem
Willen und seltener aus wirtschaftlichen Gründen, wenn die
Behinderten - 6,6 Millionen alleine in Deutschland - als Ziel-
gruppe erkannt werden. Im "Gesetz
zur Gleichstellung behinderter Menschen" vom April 2002
wurde die barrierefreie Gestaltung als Zielvorgabe für die
Wirtschaft und als Pflicht für öffentliche Institutionen festgeschrieben.
Kritiker weisen allerdings auf die Einschränkungen des Abschnitts
2, § 11 "Barrierefreie Informationstechnik", hin: Demnach
wird die behindertengerechte Gestaltung der öffentlichen Webpräsenzen
"schrittweise" und "nach Maßgabe der technischen, finanziellen
und verwaltungs- organisatorischen Möglichkeiten" umgesetzt.
Überprüfung
in eigener Sache
Ein erster Schritt zur Überprüfung der "Accessibility"
lässt sich mit den Einstellungen im eigenen Browser durchführen.
Dabei wird die Grafikanzeige ausgeschaltet, so dass die alt-Texte
sichtbar werden. Durch eine Farbinvertierung werden der Hintergrund
schwarz und die Schrift weiß gestellt. Wenn dann auch
noch bei höchstmöglicher Einstellung der Schriftgröße
die Seite ohne relevanten Informationsverlust gelesen werden
kann, ist sie bereits behindertengerechter als der überwiegende
Teil der Internetseiten. Ein Test mit einer Sprachausgabe,
die zum Beispiel bei Webspeech
kostenlos getestet werden kann, und dem Versuch, innerhalb
der Seite ausschließlich mit der Tastatur zu navigieren,
ist der zweite Schritt. Als letztes kommen Checktools zum
Einsatz, beispielsweise der Validator
des W3C
oder
Bobby. Beide orientieren sich an den sehr strengen WAI-Regeln
und kommen demnach in den meisten Fällen zu einem negativen
Urteil.
Die höchste
Kategorie der WAI-Guidelines zu erreichen, ist allerdings
auch nur sehr schwer möglich. Würden sich mehr Webmaster
und Gestalter bemühen, die Anforderungen des 1. und 2.
Levels zu erfüllen, wäre auf dem Weg zu einem barrierefreien
Web schon viel getan.
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