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Florian Steglich Update: Wednesday, 03. November 2004
Von: Florian Steglich <florian.steglich@gmx.de>
An: redaktion@politik-digital.de
URL: keine Homepage

Aktion Sorgennetz

Bequem ist das Internet für jeden Nutzer, eine echte Erleichterung kann es aber vor allem für behinderte Menschen sein - leider kümmern sich erst wenige Gestalter um die sogenannte "Accessibility".

Das Internet erleichtert behinderten Menschen das alltägliche Leben - theoretisch. Der Blinde kann, anders als an der Haltestelle, den Busfahrplan lesen, der Rollstuhlfahrer die umfangreichste Bibliothek der Welt nutzen, ohne an den Treppenstufen am Eingang zu scheitern, und der Hörgeschädigte die Vorteile der überwiegend schriftlichen Kommunikation nutzen. E-Mail, Chats und Foren, Rat und Hilfe zu Krankheiten und Kontakt zu anderen Betroffenen - der virtuelle Raum scheint für behinderte Menschen erfunden.

Tatsächlich treffen sie im Internet jedoch auf ebensoviele Hürden wie im "Real Life". Nur sehr langsam setzt sich ein Bewusstsein für "barrierefreies Webdesign" durch. Private wie professionelle Webgestalter berücksichtigen die Anforderungen für ein behindertengerechtes Netz nur in den seltensten Fällen.

Accessibility = Usability

Dabei unterscheiden sich die Wünsche behinderter Menschen an ein zugängliches Internet in vielen Fällen nicht von den Erwartungen jedes Nutzers. Eine selbsterklärende Navigation und klar strukturierte Inhalte schätzt jeder, der sich schon einmal auf der Suche nach Informationen in einer unübersichtlichen Benutzerführung verirrt hat. Für Menschen mit visuellen oder kognitiven Behinderungen, die sich den Weg, den sie innerhalb eines Internetangebotes zurücklegen, manchmal nur wenige Minuten lang merken können, ist beides unverzichtbar. Auch schlecht lesbare Schriftarten und kontrastarme Farben, für die meisten Nutzer höchstens ärgerlich, können für manche Behinderte zu unüberwindbaren Hürden werden. Beim Versuch, winzige Buttons anzuklicken, müssen Menschen mit motorischen Einschränkungen aufgeben.
Viele der Kriterien für die sogenannte "Accessibility" (Zugänglichkeit) gelten also auch für die allgemeine Usability im Netz.

Fühlen und Vorlesen

Weitere Hindernisse ergeben sich aus den Anforderungen, die beispielsweise Screen Reader an den Quellcode einer Seite richten. Screen Reader sind Programme, die es Blinden und Sehgeschädigten ermöglichen, das Netz zu nutzen. Diese Programme wandeln die Textinhalte, die sie auf einer Seite erkennen, um und geben sie entweder auf einer Braillezeile oder über einen Sprachsynthesizer aus.
Auf der Braillezeile bilden kleine bewegliche Stifte die Buchstaben des Braille-Alphabets nach, die Blinde mit den Fingern lesen können. Sprachausgabeprogramme, bei denen mittlerweile sogar unterschiedliche Stimmen zur Auswahl stehen, wandeln den Text in Sprache um, und werden so zum "Vorleser" der Seiteninhalte.
Die angenehmste Stimme hilft jedoch nichts, wenn der Screen Reader den Seiteninhalt nicht interpretieren kann. Häufige Stolperfallen sind Bilder und Grafiken, welche die Software nicht versteht.

Alle grafischen Elemente einer Seite sollten darum mit alternativem Text versehen sein. Das dafür nötige alt-Attribut wird in den <img src>-Tag eingefügt. Der Screen Reader übersetzt diese Angaben und kann so einen Eindruck von der grafischen Gestaltung geben. Wenn es sich um ein Bild mit eingebundenem Link handelt, sollte der Text vermitteln, wohin dieser führt. Alternativtexte wie "Hier klicken!", besonders bei Bannerwerbung häufig zu finden, ergeben für Blinde keinen Sinn. Auch mit dem so beliebten PDF-Format können sie nichts anfangen - die Hilfssoftware kann diese Dateien wie andere grafische Formate nicht lesen.
Ein Sonderfall sind die sogenannten "Dummies", kleine transparente Platzhalter-Grafiken zu stilistischen Zwecken - sie können mit einem leeren alt-Attribut vor dem Screen Reader verborgen werden.

Die Web Accessibility Initiative (WAI)

Die detailliertesten Regeln für barrierefreies Webdesign hat die Web Accessibility Initiative (WAI) vorgegeben, eine Arbeitsgruppe innerhalb des World Wide Web Consortium (W3C), des höchsten Internetgremiums. Diese Guidelines sind in drei Prioritätsstufen unterteilt und orientieren sich in vielen Fällen an den ebenfalls vom W3C festgelegten HTML-Standards. Darum erreicht man eine höhere "Accessibility" oft bereits durch die konsequente Einhaltung der HTML-Empfehlungen des W3C.

Werden Überschriften zum Beispiel mit den dafür ursprünglich gedachten HTML-Tags <h1> bis <h6> statt mit dem Umweg über das Return-Tag <br>, festgelegte Schriftgrößen und <b> (bold) formatiert, erkennt ein Screen Reader diese als Überschriften und setzt sie verständlicher um. Verwirrend ist es auch, wenn eingerückte Zeilen in HTML durch das <blockquote>-Tag erzwungen werden, das für Zitate vorgesehen ist. Die Hilfssoftware wird die Zeile als Zitat ausgeben.

In jedem Browser lassen sich eigene Farbeinstellungen, Schriftarten und Schriftgrößen einstellen, die beim Betrachten einer Seite zum Einsatz kommen. Sehbehinderte sind auf diese Möglichkeit angewiesen, um die Lesbarkeit zu erhöhen. Festgeschriebene Layouteinstellungen können das verhindern und bewirken vor allem bei der Schriftgröße Probleme. Ist diese in Punkt statt in relativen Werten festgelegt, berücksichtigt sie die Einstellungen der Nutzer nicht.

Das Gleichstellungsgesetz

Barrierefreie Webseiten entstehen bislang vor allem aus gutem Willen und seltener aus wirtschaftlichen Gründen, wenn die Behinderten - 6,6 Millionen alleine in Deutschland - als Ziel- gruppe erkannt werden. Im "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen" vom April 2002 wurde die barrierefreie Gestaltung als Zielvorgabe für die Wirtschaft und als Pflicht für öffentliche Institutionen festgeschrieben. Kritiker weisen allerdings auf die Einschränkungen des Abschnitts 2, § 11 "Barrierefreie Informationstechnik", hin: Demnach wird die behindertengerechte Gestaltung der öffentlichen Webpräsenzen "schrittweise" und "nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungs- organisatorischen Möglichkeiten" umgesetzt.

Überprüfung in eigener Sache

Ein erster Schritt zur Überprüfung der "Accessibility" lässt sich mit den Einstellungen im eigenen Browser durchführen. Dabei wird die Grafikanzeige ausgeschaltet, so dass die alt-Texte sichtbar werden. Durch eine Farbinvertierung werden der Hintergrund schwarz und die Schrift weiß gestellt. Wenn dann auch noch bei höchstmöglicher Einstellung der Schriftgröße die Seite ohne relevanten Informationsverlust gelesen werden kann, ist sie bereits behindertengerechter als der überwiegende Teil der Internetseiten. Ein Test mit einer Sprachausgabe, die zum Beispiel bei Webspeech kostenlos getestet werden kann, und dem Versuch, innerhalb der Seite ausschließlich mit der Tastatur zu navigieren, ist der zweite Schritt. Als letztes kommen Checktools zum Einsatz, beispielsweise der Validator des W3C oder Bobby. Beide orientieren sich an den sehr strengen WAI-Regeln und kommen demnach in den meisten Fällen zu einem negativen Urteil.

Die höchste Kategorie der WAI-Guidelines zu erreichen, ist allerdings auch nur sehr schwer möglich. Würden sich mehr Webmaster und Gestalter bemühen, die Anforderungen des 1. und 2. Levels zu erfüllen, wäre auf dem Weg zu einem barrierefreien Web schon viel getan.

Zuerst erschienen bei politik-digital.de am 28.02.2002
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